Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DIZARO e.U. (Inhaberin Jelena Saric-Pantelic, Czeikestraße 2/43, 1100 Wien, im Folgenden „DIZARO“) und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern über Leistungen aus den Bereichen Strategie, Design, Markenentwicklung, digitale Produkte, Foto- und Videoproduktion sowie Automatisierung und KI-Integration. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DIZARO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

Angebote von DIZARO sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von DIZARO oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars und der Termine führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, DIZARO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von DIZARO und berechtigen zu einer angemessenen Anpassung vereinbarter Termine.

§ 5 Honorar und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von DIZARO innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei umfangreicheren Projekten ist DIZARO berechtigt, eine Anzahlung bzw. Teilzahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.

§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten kreativen Leistungen (u. a. Konzepte, Designs, Texte, Bild- und Videomaterial) sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte zur Nutzung der finalen Arbeitsergebnisse gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über, und zwar im vereinbarten Umfang hinsichtlich Nutzungsart, Gebiet und Dauer. Nicht beauftragte Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse verbleiben im Eigentum von DIZARO. DIZARO ist berechtigt, im Rahmen der Auftragsdurchführung entstandene Arbeiten zu Referenz- und Portfoliozwecken zu nennen und zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 7 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von DIZARO ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von DIZARO liegen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

DIZARO erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und aktuellem Stand der Technik. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von DIZARO für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Schäden aus der Nutzung von durch den Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, insbesondere im Hinblick auf Marken-, Namens- und Urheberrechte Dritter, haftet ausschließlich der Auftraggeber.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

§ 10 Kündigung

Verträge über Dauerleistungen können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.